Herzlich willkommen bei der Mobilen häuslichen Pflege in Barmstedt.
Wir freuen uns, dass Du Dich fĂĽr einen Arbeitsplatz in unserem ambulanten Pflegedienst interessierst.
Es ist unser Wunsch, Dich persönlich darin zu bestärken, Deinen weiteren Berufsweg mit uns zu gehen.
DafĂĽr gibt es eine Vielzahl von GrĂĽnden:
menschliches und herzliches Betriebsklima
Mitarbeiterzufriedenheit ist eines unserer größten Unternehmensziele
GegrĂĽndet 1994 inzwischen ca. 350 hilfebedĂĽrftige Menschen.
Wegbereiter moderner ambulanter Pflegekonzepte
Bei uns sind über 80 Mitarbeiter beschäftigt, die in 5 verschieden Teams arbeiten.
Vielseitigen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz.
Wir freuen uns, wenn Du Dich für einen Arbeitsplatz in unserem Markenunternehmen MHP Mobile häusliche Pflege GmbH bewirbst.
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Arbeitgeber mit Bestnote.
Es ist unser Wunsch, Dich persönlich darin zu bestärken, Deinen weiteren Berufsweg mit uns zu gehen.
DafĂĽr gibt es eine Vielzahl von GrĂĽnden:
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Bei uns findest du ein menschliches und herzliches Betriebsklima.
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Die Mitarbeiterzufriedenheit ist eines unserer größten Unternehmensziele.
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Die M.H.P. Mobile häusliche Pflege GmbH ist eine privat-gewerbliche Einrichtung und betreut im Raum Barmstedt seit 1994 inzwischen ca. 350 hilfebedürftige Menschen.
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Bei uns sind über 90 Mitarbeiter beschäftigt, die in 5 verschieden Teams arbeiten.
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Du findest bei uns einen vielseitigen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz.
Das erwartet Dich:
Jobbeschreibung und Qualifikation
Stellv. Pflegedienstleitung
Zielsetzung der Stelle
- sichern einer qualitativ optimalen pflegerischen und psychosozialen Betreuung der Kunden gemäß den vertraglichen Leistungsanforderungen unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Leistungsfähigkeit sowie den gesetzlichen Bestimmungen nach SGB XI § 112 und dem SGB V.
- Gestalten und Durchführen einer Organisationsstruktur, die es allen Mitarbeitern ermöglicht, die Ziele des Pflegedienstes mitzutragen und mit zu verwirklichen.
- Entwicklung und Mitgestaltung im Bereich des Qualitätsmanagement.
- Erstellen, Fortentwickeln und Vorgeben von Konzepten, Standards und Methoden der Pflege
- Qualifizieren der Mitarbeiter, fachlich und methodisch, fĂĽr die ihnen gestellten Aufgaben.
- Umsetzen zeitgemäßer und sachgerechter Personalpolitik.
- Beachten von arbeitsrechtlichen Richtlinien, der betriebsinternen Rahmenbedingungen und der trägerspezifischen Besonderheiten.
- Ăśberwachen bedarfsgerechter Mittelbeschaffung und Mittelverwendung im Pflegebereich.
- Sichern einer optimalen wirtschaftlichen BetriebsfĂĽhrung.
- Sicherung des Kontaktes zu externen Partnern.
Wir wĂĽnschen uns folgende Qualifikation:
2.1. Fachliche Qualifikation
- Abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder examinierte Altenpfleger/in.
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Bereichsleitung/ Teamleitung oder stellvertretende Pflegedienstleitung in einem ambulanten Pflegedienst(innerhalb der letzten 5 Jahre).
- Nachweis einer abgeschlossenen Weiterbildung zur leitenden Pflegefachkraft (Bereichsleitung oder Teamleitung mit mind. 460 Stunden) oder eines Studiums der Pflegewissenschaften oder die Bereitschaft, nach einem angemessenem Zeitraum eine entsprechende Weiterbildung zu beginnen.
- Um eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem ambulanten Pflegedienst oder einer vergleichbaren Einrichtung, wo die weiteren für die Leitung des Pflegedienstes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden.
- Erfolgreiche Arbeit während der Probezeit von mindestens 6 Monaten.
- FĂĽhrerschein Klasse B.
- EDV-Kenntnisse.
2.2.Persönliche Eignung
- Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation mit Kunden, Angehörigen, Mitarbeitern, Vorgesetzten und anderen am Pflegeprozess beteiligten Gruppen.
- Vorbildfunktion fĂĽr die unterstellten Mitarbeiter und andere Funktionsbereiche.
- Entscheidungsfähigkeit.
- Handlungsfähigkeit.
- Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen und wahrzunehmen.
- Organisationsfähigkeit.
- Stabilität, sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen und sprachliche Gewandtheit.
- Ausgeglichenheit, Ausdauer, Initiative und Einsatzbereitschaft.
- Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fort- und Weiterbildung.
- Fähigkeit, berufliche Erfahrung weiter zu geben und fachliches Wissen zu vermitteln.
- Kritikfähigkeit und Selbstreflexion.
- Konfliktfähigkeit.
- Fähigkeit und Bereitschaft, selbst initiativ zu werden.
- Fähigkeit, motivierend zu wirken.
- Gepflegtes Äußeres.
2.3. Verantwortungs- und Kompetenzbereich
- Der Stelleninhaber ist generell fĂĽr die fach- und sachgerechte AusĂĽbung der in seiner Stellenbeschreibung genannten Aufgaben und Pflichten verantwortlich.
- Der Stelleninhaber besitzt eine generelle Kompetenz in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben stellen, sofern nicht durch besondere Vorschriften die Zuständigkeit einer anderen Stelle vorbehalten ist.
- Der Stelleninhaber kann die Aufgabenbereiche sachgerecht an die Mitarbeiter delegieren. Im Einzelfall trägt er insbesondere die Verantwortung für die von ihm ausgeführten und veranlassten Handlungen, deren Folgen für ihn absehbar sind. Ist Eile geboten, ergreift er in seinem Aufgabengebiet Sofortmaßnahmen.
- In seiner Tätigkeit und seinem Handeln lässt er sich von den anerkannten Berufsnormen und den am Arbeitsort geltenden Richtlinien und Regeln leiten.
- Er ist seinem direkten Vorgesetzten über die seinen Aufgaben- und Verantwortungsbereich betreffenden Tätigkeiten informationspflichtig. Dazu ist die spontane Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung und Pflegedienstleitung erwünscht. Ferner stehen ihm regelmäßige formelle Besprechungen mit der Geschäftsführung und Pflegedienstleitung offen.
Aufgaben:
Kundenbezogene Aufgaben
- Erarbeiten, umsetzen, bzw. ĂĽberarbeiten einer Pflegephilosophie mit dem Pflegeteam.
- Umsetzen einer Pflegeorganisation angelehnt an das Pflegemodell von M. Krohwinkel entsprechend den Anforderungen an § 112 SGB XI.
- Erarbeiten, umsetzen, bzw. überarbeiten von Pflegestandards, d.h. Festlegen von Art und Umfang des Arbeitseinsatzes für die einzelnen pflegerischen Tätigkeiten.
- Überwachen und Verantworten der Qualität der Pflege, ungeachtet der persönlichen Verantwortung der Pflegekräfte durch Durchführung von Pflegevisiten, Einsichtnahme in die gesamte Dokumentation, Einleiten von Verbesserungsvorschlägen und Qualitätssicherungsmaßnahmen.
- Aufnahme der Kunden in der häuslichen Umgebung bzw. im Krankenhaus inklusive des Abschlusses des Pflegevertrages.
- Beraten der Kunden und ihrer Angehörigen nach §45 SGB XI und §37,3 SGB XI.
- Fortentwickeln der pflegerischen Betreuung der Kunden.
- Einleiten und Überwachen von richterlichen Maßnahmen z.B.: Betreuerbestellung, freiheitsbeschränkende Maßnahmen usw.
- Beantragen und Beratung bei der pflegerischen Hilfsmittelversorgung und der Wohnraumanpassung für die Kunden und deren Angehörigen.
- Ăśberwachen der PflegebedĂĽrftigkeit der Kunden und ggf. Anpassen der Pflegestufen nach Unterrichtung des Kunden, Stellen eines Neuantrages bei den Pflegekassen.
- Begleitung bei Beerdigungen der Kunden.
- Aktive Mitarbeit im Qualitätsmanagement und Beschwerdemanagement und des damit verbundenen PDCA-Zyklus.
- Bereitstellen von Pflegepersonal und Personaleinsatz
- Mitwirkung bei Einstellungen.
- Mitwirkung bei der Organisation von Vertretungskräften.
- Mitwirkung beim Einsatz und der Ăśberwachung des Einsatzes des pflegerischen Personals (einschlieĂźlich Vertretungskräfte) nach fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung sowie nach den Erfordernissen der Touren. (Dienstplan – und Urlaubsgestaltung)
- Mitwirkung bei der DurchfĂĽhrung von Versetzungen innerhalb der Touren in Abstimmung mit den Betroffenen.
Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals
- Sichern eines „pädagogischen Milieus” und kontrollieren des Verlaufs der praktischen Ausbildung.
- Mitwirkung bei der Kooperation mit den Ausbildungsstellen der beschäftigten Schüler und Praktikanten.
- Mitwirkung bei der Planung, Organisation und ggf. DurchfĂĽhrung innerbetrieblicher Schulungs- und FortbildungsmaĂźnahmen.
- Mitwirkung bei der Beschaffung von Fachliteratur und Anregungen der Nutzung durch das Pflegepersonal.
- Umsetzen aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen in der Altenpflege und anwenden verbesserter Methoden in der Praxis.
Beurteilen von Mitarbeitern
- Mitwirkung bei Beförderungsvorschlägen.
allgemeine FĂĽrsorgepflichten
- Betreuung des pflegerischen Personals in allgemeinen, dienstlichen und auf Wunsch in persönlichen Angelegenheiten.
- Ăśberwachen und Einhalten arbeitsrechtlicher und betriebsinterner Bestimmungen durch den Arbeitgeber im Pflegebereich.
- Ăśberwachen und Einhalten von Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie von UnfallverhĂĽtungsvorschriften.
- Sichern der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter im Pflegedienst durch das Schaffen optimaler Arbeitsbedingungen, motivieren der Mitarbeiter, vertreten der Interessen des pflegerischen Bereiches gegenĂĽber der Pflegedienstleitung.
- Mitwirkung bei der Veranlassung und Durchführung von regelmäßigen und protokollierten Mitarbeiterbesprechungen/ Teambesprechungen
Betriebsbezogene Aufgaben
- Mitwirken bei der Planung, Entwicklung, Koordination und Kontrolle von Abläufen im gesamten Pflegebereich.
- Gestalten von Abläufen in anderen Bereichen als der Pflege, soweit sie unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe im Pflegebereich haben.
- Ăśberwachen der die Mitarbeiter betreffenden arbeitsrechtlichen und betriebsinternen Bestimmungen im Pflegebereich (Arbeitszeiten, Krankmeldungen usw.).
- Sichern der Kooperation des Pflegebereiches mit allen Leistungsbereichen der Einrichtung.
- Ăśberwachung der wirtschaftlichen Mittelverwendung im Pflegebereich.
5. Kommunikation
Im Hinblick auf die genannten Ziele und Aufgaben unterhält der Stelleninhaber disziplinäre und interdisziplinäre Beziehungen:
- Zur Geschäftsführung.
- Zur Pflegedienstleitung.
- Zu den Teamleitungen.
- Zum gesamten Personal des Pflegedienstes.
- Zu den Kunden.
- Zu den Angehörigen, Betreuern und den Kunden nahestehenden Personen.
- Zu den behandelnden Ärzten.
- Zu den Therapeuten (Krankengymnastik und Ergotherapie etc.).
- Zu externen Stellen (z.B.: Amt für soziale Dienste, Krankenhäuser, Krankenkassen, Pflegekassen, Dienstleistungsunternehmen, Lieferanten usw.).