Herzlich willkommen bei der Mobilen häuslichen Pflege in Barmstedt.
Wir freuen uns, dass Du Dich fĂźr einen Arbeitsplatz in unserem ambulanten Pflegedienst interessierst.
Es ist unser Wunsch, Dich persÜnlich darin zu bestärken, Deinen weiteren Berufsweg mit uns zu gehen.
DafĂźr gibt es eine Vielzahl von GrĂźnden:
menschliches und herzliches Betriebsklima
Mitarbeiterzufriedenheit ist eines unserer grĂśĂten Unternehmensziele
GegrĂźndet 1994 inzwischen ca. 350 hilfebedĂźrftige Menschen.
Wegbereiter moderner ambulanter Pflegekonzepte
Bei uns sind ßber 80 Mitarbeiter beschäftigt, die in 5 verschieden Teams arbeiten.
Vielseitigen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz.
Wir freuen uns, wenn Du Dich fßr einen Arbeitsplatz in unserem Markenunternehmen MHP Mobile häusliche Pflege GmbH bewirbst.
Informationen anfragen und unverbindlich Bewerben.
Lernen Sie uns unverbindlich bei einem Bewerbungsgespräch kennen.
Bewirb dich jetzt!
Arbeitgeber mit Bestnote.
Es ist unser Wunsch, Dich persÜnlich darin zu bestärken, Deinen weiteren Berufsweg mit uns zu gehen.
DafĂźr gibt es eine Vielzahl von GrĂźnden:
-
Bei uns findest du ein menschliches und herzliches Betriebsklima.
-
Die Mitarbeiterzufriedenheit ist eines unserer grĂśĂten Unternehmensziele.
-
Die M.H.P. Mobile häusliche Pflege GmbH ist eine privat-gewerbliche Einrichtung und betreut im Raum Barmstedt seit 1994 inzwischen ca. 350 hilfebedßrftige Menschen.
-
Bei uns sind ßber 90 Mitarbeiter beschäftigt, die in 5 verschieden Teams arbeiten.
-
Du findest bei uns einen vielseitigen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz.
Das erwartet Dich:
Jobbeschreibung und Qualifikation
Stellv. Pflegedienstleitung
Zielsetzung der Stelle
- sichern einer qualitativ optimalen pflegerischen und psychosozialen Betreuung der Kunden gemäà den vertraglichen Leistungsanforderungen unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Leistungsfähigkeit sowie den gesetzlichen Bestimmungen nach SGB XI § 112 und dem SGB V.
- Gestalten und DurchfĂźhren einer Organisationsstruktur, die es allen Mitarbeitern ermĂśglicht, die Ziele des Pflegedienstes mitzutragen und mit zu verwirklichen.
- Entwicklung und Mitgestaltung im Bereich des Qualitätsmanagement.
- Erstellen, Fortentwickeln und Vorgeben von Konzepten, Standards und Methoden der Pflege
- Qualifizieren der Mitarbeiter, fachlich und methodisch, fĂźr die ihnen gestellten Aufgaben.
- Umsetzen zeitgemäĂer und sachgerechter Personalpolitik.
- Beachten von arbeitsrechtlichen Richtlinien, der betriebsinternen Rahmenbedingungen und der trägerspezifischen Besonderheiten.
- Ăberwachen bedarfsgerechter Mittelbeschaffung und Mittelverwendung im Pflegebereich.
- Sichern einer optimalen wirtschaftlichen BetriebsfĂźhrung.
- Sicherung des Kontaktes zu externen Partnern.
Wir wĂźnschen uns folgende Qualifikation:
2.1. Fachliche Qualifikation
- Abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder examinierte Altenpfleger/in.
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Bereichsleitung/ Teamleitung oder stellvertretende Pflegedienstleitung in einem ambulanten Pflegedienst(innerhalb der letzten 5 Jahre).
- Nachweis einer abgeschlossenen Weiterbildung zur leitenden Pflegefachkraft (Bereichsleitung oder Teamleitung mit mind. 460 Stunden) oder eines Studiums der Pflegewissenschaften oder die Bereitschaft, nach einem angemessenem Zeitraum eine entsprechende Weiterbildung zu beginnen.
- Um eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem ambulanten Pflegedienst oder einer vergleichbaren Einrichtung, wo die weiteren fßr die Leitung des Pflegedienstes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden.
- Erfolgreiche Arbeit während der Probezeit von mindestens 6 Monaten.
- FĂźhrerschein Klasse B.
- EDV-Kenntnisse.
2.2.PersĂśnliche Eignung
- Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation mit Kunden, AngehÜrigen, Mitarbeitern, Vorgesetzten und anderen am Pflegeprozess beteiligten Gruppen.
- Vorbildfunktion fĂźr die unterstellten Mitarbeiter und andere Funktionsbereiche.
- Entscheidungsfähigkeit.
- Handlungsfähigkeit.
- Fähigkeit, Verantwortung zu ßbernehmen und wahrzunehmen.
- Organisationsfähigkeit.
- Stabilität, sicheres Auftreten, DurchsetzungsvermÜgen und sprachliche Gewandtheit.
- Ausgeglichenheit, Ausdauer, Initiative und Einsatzbereitschaft.
- Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fort- und Weiterbildung.
- Fähigkeit, berufliche Erfahrung weiter zu geben und fachliches Wissen zu vermitteln.
- Kritikfähigkeit und Selbstreflexion.
- Konfliktfähigkeit.
- Fähigkeit und Bereitschaft, selbst initiativ zu werden.
- Fähigkeit, motivierend zu wirken.
- Gepflegtes ĂuĂeres.
2.3. Verantwortungs- und Kompetenzbereich
- Der Stelleninhaber ist generell fĂźr die fach- und sachgerechte AusĂźbung der in seiner Stellenbeschreibung genannten Aufgaben und Pflichten verantwortlich.
- Der Stelleninhaber besitzt eine generelle Kompetenz in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit den ßbertragenen Aufgaben stellen, sofern nicht durch besondere Vorschriften die Zuständigkeit einer anderen Stelle vorbehalten ist.
- Der Stelleninhaber kann die Aufgabenbereiche sachgerecht an die Mitarbeiter delegieren. Im Einzelfall trägt er insbesondere die Verantwortung fĂźr die von ihm ausgefĂźhrten und veranlassten Handlungen, deren Folgen fĂźr ihn absehbar sind. Ist Eile geboten, ergreift er in seinem Aufgabengebiet SofortmaĂnahmen.
- In seiner Tätigkeit und seinem Handeln lässt er sich von den anerkannten Berufsnormen und den am Arbeitsort geltenden Richtlinien und Regeln leiten.
- Er ist seinem direkten Vorgesetzten Ăźber die seinen Aufgaben- und Verantwortungsbereich betreffenden Tätigkeiten informationspflichtig. Dazu ist die spontane Kontaktaufnahme mit der GeschäftsfĂźhrung und Pflegedienstleitung erwĂźnscht. Ferner stehen ihm regelmäĂige formelle Besprechungen mit der GeschäftsfĂźhrung und Pflegedienstleitung offen.
Aufgaben:
Kundenbezogene Aufgaben
- Erarbeiten, umsetzen, bzw. Ăźberarbeiten einer Pflegephilosophie mit dem Pflegeteam.
- Umsetzen einer Pflegeorganisation angelehnt an das Pflegemodell von M. Krohwinkel entsprechend den Anforderungen an § 112 SGB XI.
- Erarbeiten, umsetzen, bzw. ßberarbeiten von Pflegestandards, d.h. Festlegen von Art und Umfang des Arbeitseinsatzes fßr die einzelnen pflegerischen Tätigkeiten.
- Ăberwachen und Verantworten der Qualität der Pflege, ungeachtet der persĂśnlichen Verantwortung der Pflegekräfte durch DurchfĂźhrung von Pflegevisiten, Einsichtnahme in die gesamte Dokumentation, Einleiten von Verbesserungsvorschlägen und QualitätssicherungsmaĂnahmen.
- Aufnahme der Kunden in der häuslichen Umgebung bzw. im Krankenhaus inklusive des Abschlusses des Pflegevertrages.
- Beraten der Kunden und ihrer AngehÜrigen nach §45 SGB XI und §37,3 SGB XI.
- Fortentwickeln der pflegerischen Betreuung der Kunden.
- Einleiten und Ăberwachen von richterlichen MaĂnahmen z.B.: Betreuerbestellung, freiheitsbeschränkende MaĂnahmen usw.
- Beantragen und Beratung bei der pflegerischen Hilfsmittelversorgung und der Wohnraumanpassung fßr die Kunden und deren AngehÜrigen.
- Ăberwachen der PflegebedĂźrftigkeit der Kunden und ggf. Anpassen der Pflegestufen nach Unterrichtung des Kunden, Stellen eines Neuantrages bei den Pflegekassen.
- Begleitung bei Beerdigungen der Kunden.
- Aktive Mitarbeit im Qualitätsmanagement und Beschwerdemanagement und des damit verbundenen PDCA-Zyklus.
- Bereitstellen von Pflegepersonal und Personaleinsatz
- Mitwirkung bei Einstellungen.
- Mitwirkung bei der Organisation von Vertretungskräften.
- Mitwirkung beim Einsatz und der Ăberwachung des Einsatzes des pflegerischen Personals (einschlieĂlich Vertretungskräfte) nach fachlicher Qualifikation und persĂśnlicher Eignung sowie nach den Erfordernissen der Touren. (Dienstplan – und Urlaubsgestaltung)
- Mitwirkung bei der DurchfĂźhrung von Versetzungen innerhalb der Touren in Abstimmung mit den Betroffenen.
Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals
- Sichern eines âpädagogischen Milieus” und kontrollieren des Verlaufs der praktischen Ausbildung.
- Mitwirkung bei der Kooperation mit den Ausbildungsstellen der beschäftigten Schßler und Praktikanten.
- Mitwirkung bei der Planung, Organisation und ggf. DurchfĂźhrung innerbetrieblicher Schulungs- und FortbildungsmaĂnahmen.
- Mitwirkung bei der Beschaffung von Fachliteratur und Anregungen der Nutzung durch das Pflegepersonal.
- Umsetzen aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen in der Altenpflege und anwenden verbesserter Methoden in der Praxis.
Beurteilen von Mitarbeitern
- Mitwirkung bei BefÜrderungsvorschlägen.
allgemeine FĂźrsorgepflichten
- Betreuung des pflegerischen Personals in allgemeinen, dienstlichen und auf Wunsch in persĂśnlichen Angelegenheiten.
- Ăberwachen und Einhalten arbeitsrechtlicher und betriebsinterner Bestimmungen durch den Arbeitgeber im Pflegebereich.
- Ăberwachen und Einhalten von Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie von UnfallverhĂźtungsvorschriften.
- Sichern der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter im Pflegedienst durch das Schaffen optimaler Arbeitsbedingungen, motivieren der Mitarbeiter, vertreten der Interessen des pflegerischen Bereiches gegenĂźber der Pflegedienstleitung.
- Mitwirkung bei der Veranlassung und DurchfĂźhrung von regelmäĂigen und protokollierten Mitarbeiterbesprechungen/ Teambesprechungen
Betriebsbezogene Aufgaben
- Mitwirken bei der Planung, Entwicklung, Koordination und Kontrolle von Abläufen im gesamten Pflegebereich.
- Gestalten von Abläufen in anderen Bereichen als der Pflege, soweit sie unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe im Pflegebereich haben.
- Ăberwachen der die Mitarbeiter betreffenden arbeitsrechtlichen und betriebsinternen Bestimmungen im Pflegebereich (Arbeitszeiten, Krankmeldungen usw.).
- Sichern der Kooperation des Pflegebereiches mit allen Leistungsbereichen der Einrichtung.
- Ăberwachung der wirtschaftlichen Mittelverwendung im Pflegebereich.
5. Kommunikation
Im Hinblick auf die genannten Ziele und Aufgaben unterhält der Stelleninhaber disziplinäre und interdisziplinäre Beziehungen:
- Zur Geschäftsfßhrung.
- Zur Pflegedienstleitung.
- Zu den Teamleitungen.
- Zum gesamten Personal des Pflegedienstes.
- Zu den Kunden.
- Zu den AngehĂśrigen, Betreuern und den Kunden nahestehenden Personen.
- Zu den behandelnden Ărzten.
- Zu den Therapeuten (Krankengymnastik und Ergotherapie etc.).
- Zu externen Stellen (z.B.: Amt fßr soziale Dienste, Krankenhäuser, Krankenkassen, Pflegekassen, Dienstleistungsunternehmen, Lieferanten usw.).